Schon lange ist bekannt, dass die Grundsteuer reformbedürftig ist. Am 10.4.2018 hat dann das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Bewertungsregelungen verfassungswidrig sind. Nach dem Urteil muss bis zum 31.12.2019 ein neues Gesetz verkündet sein, sonst dürfen ab Januar 2020 keine Bescheide mehr erlassen werden.
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Am 29.11.2018 hat das BMF seine Überlegungen zur Reform der Grundsteuer vorgestellt: Zwei unterschiedliche Bewertungsansätze werden jetzt mit den Ländern diskutiert, um eine Neuregelung rechtzeitig bis Ende 2019 gesetzlich umzusetzen.
Verträge über technische Betriebsführungen im Rahmen der Strom- und Energiesteuerentlastung
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